Beiträge

Die Bezirksgemeinschaft Pustertal unterstützt vorwiegend

  • öffentliche Körperschaften  
  • Vereine und Gruppen,

die ihre Tätigkeit zum Wohle der örtlichen Gemeinschaft ausüben, sowie

  • private Körperschaften, Stiftungen und andere Einrichtungen privater Natur,

deren vorrangige Tätigkeit zum Wohle der Bevölkerung des Bezirkes ausgerichtet ist.

Es werden ausschließlich Tätigkeiten, Veranstaltungen und Initiativen auf Bezirksebene in nachfolgenden Bereichen unterstützt:

  • gesundheitliche und soziale Maßnahmen
  • Kultur, Erziehung und Bildung
  • Sport, Erholung, Fremdenverkehr und Freizeit
  • Zivilschutz, Umwelt- und Landschaftsschutz
  • Belange des Kultes
  • Landwirtschaft und Handwerk
  • Förderung wirtschaftsbelebender Aktivitäten.

Über die Beitragsgewährung entscheidet der Bezirksausschuss, im Sinne der Verordnung laut Beschluss Nr. 42/BR/2011.

Es kann um folgende Beiträge angesucht werden:

  • mit den laufenden Beiträgen wird die ordentliche Jahrestätigkeit unterstützt, der Antrag muss jährlich innerhalb 30. September mittels E-Mail oder PEC-Mail eingereicht werden
  • einmalige Beiträge werden für Vorhaben oder Projekte mit nicht wiederkehrendem Charakter gewährt; der Antrag muss frühzeitig und auf jeden Fall vor dem effektiven Beginn der zu fördernden Tätigkeit eingereicht werden
  • Investitionsbeiträge dienen dem Beitragsempfänger zur Schaffung von Vermögen und den Bau, Ankauf oder die außerordentliche Instandhaltung von Vermögensgütern; der Antrag muss frühzeitig und auf jeden Fall vor dem effektiven Beginn der zu fördernden Tätigkeit eingereicht werden.

Für alle Beitragsanträge muss das zum Zeitpunkt des Antrages aktuelle Antragsformular verwendet werden. Dieses muss vollständig ausgefüllt samt Unterlagen einreicht werden. Eine Beitragsgewährung ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit bzw. das Vorhaben übergemeindlichen Charakter hat. 

Formular Antrag laufender und einmaliger Beitrag sowie Investitionsbeitrag

Verpflichtungen für Antragsstellende

Mit der Einreichung des Antrags verpflichtet sich Antragsstellende unter anderem:

  • den Inhalt der Verordnung über die Gewährung von Beiträgen an Körperschaften, Vereine und Private laut Beschluss Nr. 42/BR vom 24.11.2011 des Bezirksrates zu kennen und anzunehmen
  • den Beitrag ausschließlich für den Zweck zu verwenden, für den er gewährt wird
  • im Rahmen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit, auch auf Social Media, auf die finanzielle Unterstützung der Bezirksgemeinschaft Pustertal hinzuweisen, mit Veröffentlichung des Logos dieser Verwaltung

Logo BZG Pustertal

  • nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen und in Kenntnis zu sein, welche Folgen unwahre Erklärungen bzw. die Erstellung oder der Gebrauch von gefälschten Urkunden und Dokumenten haben.


Die Verzeichnisse der in den letzten fünf Jahren gewährten Beiträge sind in der Transparenten Verwaltung veröffentlicht: Bezirksgemeinschaft Pustertal - Home - Verwaltung - Organisation - Transparente Verwaltung 


Zuständigkeit

Allgemeine Verwaltung - Organisationseinheit „Beiträge und Regionalentwicklung“
Dantestraße 2
39031 Bruneck

sekretariat@bzgpust.it
info@pec.bzgpust.it
+39 0474 412900

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